Schulintegration - in Regel- und Förderschulen - Jeder Mensch mit Behinderung hat das Recht, mit anderen Menschen zusammen zu lernen. (Artikel 24 UN Konvention) Integrationshilfe an Schulen bietet Kindern und Jugendlichen mit Behinderung die notwendige Hilfe, um eine Teilnahme am Unterricht zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Integrationshilfe kann grundsätzlich an allen Schultypen geleistet werden. Unser Angebot richtet sich an Familien mit Kindern und Jugendlichen, die körperlich, geistig oder mehrfach behindert sind und eine Unterstützung in der Schule benötigen. Aufgaben der Integrationshilfe:
Die Hilfe erfolgt hierbei nach dem individuellen Unterstützungsbedarf des Kindes bzw. Jugendlichen. Das bieten wir:
Die Kosten: Nach erfolgreicher Antragstellung werden die Kosten vom Kostenträger der Eingliederungshilfe übernommen. Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung und Erziehung. Kontakt und Information: Heike Arweiler, Leitung Schulintegration Pavillonstraße 8-10 Telefon: 06831-128 66 17 |
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